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   LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1568/89   

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LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1568/89 (https://dejure.org/1990,9383)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01.03.1990 - 17 Sa 1568/89 (https://dejure.org/1990,9383)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01. März 1990 - 17 Sa 1568/89 (https://dejure.org/1990,9383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Lehrer) - Teilzeitarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teilzeitarbeit; Lehrer; Ersatzschule; Urlaub

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 251/88

    Voraussetzungen für die Erteilung unbezahlten Sonderurlaubs nach § 50 Abs. 2 BAT

    Auszug aus LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1568/89
    Dabei findet § 315 Abs. 1 und Abs. 3 BGB dann Anwendung, wenn der Arbeitsvertrag und das Gesetz selbst nach Wortlaut, Gesamtzusammenhang und Sinn keine engeren Grenzen vorgeben (vgl. zuletzt: BAG, Urteil vom 12.01.1989 8 AZR 251/88 BB 1989, 1272 = PersR 1989, 172).

    Danach ist der Klägerin dahingehend beizupflichten, daß nach dem im Arbeitsvertrag erkennbaren Willen der Parteien in Übereinstimmung mit den rechtlichen Regelungen im Gegensatz zur Rechtslage bei einem normalen Arbeitsverhältnis eines Angestellten des öffentlichen Dienstes, der nicht verlangen kann, daß beamtenrechtliche Bestimmungen auf sein Arbeitsverhältnis angewendet werden (vgl. zuletzt: BAG, Urteil vom 12.01.1989 8 AZR 251/88 , a.a.O.), durch die Verweisung auf das Beamtenrecht dessen Vorschriften für die privatrechtlichen Beziehungen der Parteien bis zur Grenze heranzuziehen sind, von der ab ihre Anwendung auf Nichtbeamte sinnwidrig wäre (BAG, Urteil vom 14.07.1970 3 AZR 410/69 AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Beamtenversorgung, zu 2 c der Gründe; BGH, Urteil vom 20.10.1977 II ZR 25/77 AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Beamtenversorgung, zu 1 a der Gründe).

    Ausgehend hiervon hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 12.01.1989 8 AZR 251/88 , a.a.O., gerade entschieden, daß der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer/seiner Arbeitnehmerin bei Geltung des BAT nach § 50 Abs. 2 BAT nach billigem Ermessen zur Betreuung von Kleinkindern Sonderurlaub zu gewähren habe, sofern die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse nicht entgegenstünden.

    Ließ sich für die erste Antragstellerin eine Ersatzkraft finden, kann dies bei einem späteren Antrag anders sein (vgl. insoweit: BAG, Urteil vom 12.01.1989 8 AZR 251/88 , a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1982 - 4 S 609/82

    Einstweilige Anordnung bei fehlerhafter Ermessensentscheidung; Inhalt der

    Auszug aus LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1568/89
    So kann der Fall schwerwiegender Nachteile für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben der Umstand sein, daß eine geeignete Ersatzkraft nicht gefunden werden kann und die Verteilung der Aufgaben auf andere Bedienstete erhebliche Schwierigkeiten bereitet (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 30.04.1982 4 S 609/82 = VBlBW 1982, 271).

    Denn durch die Arbeitszeitermäßigung der Klägerin unter Verrichtung der Vergütung würden auch die für die Beschäftigung einer zusätzlichen Ersatzkraft erforderlichen finanziellen Mittel frei (vgl. insofern: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 30.04.1982 4 S 609/82 , a.a.O.).

  • BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 49/85

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats betreffend Beginn und Ende der täglichen

    Auszug aus LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1568/89
    So hat das Bundesarbeitsgericht im Beschluß vom 13.01.1987 1 ABR 49/85 AP Nr. 33 zu § 118 BetrVG 1972 entschieden, daß eine Privatschule ein Tendenzunternehmen i. S. d. § 118 Abs. 1 BetrVG ist und die hierbei in dieser Schule eingesetzten Lehrkräfte Tendenzträger sind.

    Da die Entscheidung des Schulträgers, im Rahmen eines Ganztagsschulbetriebes Lehrer an den Nachmittagen zu Unterrichts- und Betreuungsstunden heranzuziehen, eine tendenzbezogene Entscheidung sei, hat das Bundesarbeitsgericht im Beschluß vom 13.01.1987 1 ABR 49/85 , a.a.O. hierzu ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Ziffern 2 und 3 BetrVG abgelehnt.

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1568/89
    Sie wird durch die Entstehungsgeschichte und die Gesetzesmaterialien, die zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalt abgeleiteten Ergebnisses oder zur Behebung von Zweifeln bei der Auslegung nicht eindeutiger Vorschriften herangezogen werden können und die auszuwerten auch das Berufungsgericht befugt ist, ergänzt (BVerfG, Beschluß vom 16.12.1981 1 BvR 898, 1132, 1333, 11881/79, 83, 416/80, 1117/79 und 603/80 BVerfGE 59, 128, 1533).
  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84

    Außerordentliche Kündigung bei Betriebsstillegung

    Auszug aus LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1568/89
    Denn daß selbst das Arbeitsverhältnis von tarifvertraglich unkündbaren Angestellten auch außerordentlich aus betriebsbedingten Gründen unter Einhaltung der längsten Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung kündbar ist, ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt (vgl. BAG, Urteil vom 28.03.1985 2 AZR 113/84 AP Nr. 876 zu § 626 BGB).
  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1568/89
    Hierbei läßt sich das sogenannte Direktionsrecht des Arbeitgebers allgemein als das Recht des Arbeitgebers definieren, die Leistungspflicht des Arbeitnehmers nach Art, Ort und Zeit einseitig näher bestimmen zu können (BAG, Urteile vom 14.12.1961 5 AZR 180/61 und vom 27.03.1980 2 AZR 506/78 = AP Nrn. 17 und 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83

    Arbeitsverweigerungsrecht eine Arbeitnehmers aus Gewissensnot -

    Auszug aus LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1568/89
    Wird dem Arbeitgeber arbeitsvertraglich ein Direktionsrecht eingeräumt, das gegen zwingende gesetzliche oder kollektivrechtliche Bestimmungen verstößt, ist dieses von vornherein nach § 134 BGB unwirksam (BAG, Urteil vom 20.12.1984 2 AZR 436/83 AP Nr. 27 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu B III 2 b der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 14.12.1961 - 5 AZR 180/61

    Inhalt, Umfang und Grenzen des Direktionsrechts

    Auszug aus LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1568/89
    Hierbei läßt sich das sogenannte Direktionsrecht des Arbeitgebers allgemein als das Recht des Arbeitgebers definieren, die Leistungspflicht des Arbeitnehmers nach Art, Ort und Zeit einseitig näher bestimmen zu können (BAG, Urteile vom 14.12.1961 5 AZR 180/61 und vom 27.03.1980 2 AZR 506/78 = AP Nrn. 17 und 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 14.07.1970 - 3 AZR 410/69

    Angestellter des öffentlichen Dienstes - Gehaltsbezüge eines Beamten -

    Auszug aus LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1568/89
    Danach ist der Klägerin dahingehend beizupflichten, daß nach dem im Arbeitsvertrag erkennbaren Willen der Parteien in Übereinstimmung mit den rechtlichen Regelungen im Gegensatz zur Rechtslage bei einem normalen Arbeitsverhältnis eines Angestellten des öffentlichen Dienstes, der nicht verlangen kann, daß beamtenrechtliche Bestimmungen auf sein Arbeitsverhältnis angewendet werden (vgl. zuletzt: BAG, Urteil vom 12.01.1989 8 AZR 251/88 , a.a.O.), durch die Verweisung auf das Beamtenrecht dessen Vorschriften für die privatrechtlichen Beziehungen der Parteien bis zur Grenze heranzuziehen sind, von der ab ihre Anwendung auf Nichtbeamte sinnwidrig wäre (BAG, Urteil vom 14.07.1970 3 AZR 410/69 AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Beamtenversorgung, zu 2 c der Gründe; BGH, Urteil vom 20.10.1977 II ZR 25/77 AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Beamtenversorgung, zu 1 a der Gründe).
  • BGH, 20.10.1977 - II ZR 25/77

    Altersversorgung Beamte und Bezugnahme auf privatrechtliche Altersversorgung

    Auszug aus LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1568/89
    Danach ist der Klägerin dahingehend beizupflichten, daß nach dem im Arbeitsvertrag erkennbaren Willen der Parteien in Übereinstimmung mit den rechtlichen Regelungen im Gegensatz zur Rechtslage bei einem normalen Arbeitsverhältnis eines Angestellten des öffentlichen Dienstes, der nicht verlangen kann, daß beamtenrechtliche Bestimmungen auf sein Arbeitsverhältnis angewendet werden (vgl. zuletzt: BAG, Urteil vom 12.01.1989 8 AZR 251/88 , a.a.O.), durch die Verweisung auf das Beamtenrecht dessen Vorschriften für die privatrechtlichen Beziehungen der Parteien bis zur Grenze heranzuziehen sind, von der ab ihre Anwendung auf Nichtbeamte sinnwidrig wäre (BAG, Urteil vom 14.07.1970 3 AZR 410/69 AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Beamtenversorgung, zu 2 c der Gründe; BGH, Urteil vom 20.10.1977 II ZR 25/77 AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Beamtenversorgung, zu 1 a der Gründe).
  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 266/90

    Anspruch auf Arbeitszeitermäßigung zur Kinderbetreuung

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. März 1990 - 17 Sa 1568/89 - wird zurückgewiesen.
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